Vorteile des Einheitspatents gegenüber dem Bündelpatent (EP Patent von heute)

Mit dem Einheitspatent entfällt die Notwendigkeit komplexer und kostspieliger nationaler Validierungsverfahren.

Das EPA fungiert als universale Anlaufstelle und ermöglicht eine einfache Eintragung des Einheitspatents.

Für die Stellung und Prüfung des Antrags auf einheitliche Wirkung sowie für die Eintragung des Einheitspatents fallen keine Gebühren an.

Nach einer Übergangszeit von sechs Jahren sind nach der Erteilung keine Übersetzungen mehr erforderlich. Während dieser Zeit wird eine Übersetzung nur zu Informationszwecken verlangt; sie besitzt keine Rechtswirkung.

Für in der EU ansässige KMU, natürliche Personen, Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen gibt es ein neues Kompensationssystem, das die Kosten für die Übersetzung von Patentanmeldungen abdeckt, die in einer anderen EU-Amtssprache als Deutsch, Englisch oder Französisch eingereicht wurden. Diese Einheiten erhalten einen Pauschalbetrag von 500 EUR, wenn das Einheitspatent eingetragen wird.

Einheitspatente unterliegen auch nicht dem derzeitigen fragmentierten System der Jahresgebühren: es gibt nur ein Verfahren, eine Währung und eine Frist und keinen Vertreterzwang.

Die Jahresgebühren wurden auf einem sehr wettbewerbsfähigen Niveau festgesetzt und sind in den ersten zehn Jahren - der durchschnittlichen Laufzeit eines europäischen Patents - besonders attraktiv. Die Anmelder werden aber auch bei den indirekten Kosten sparen. Die Einsparungen sind umso größer, je höher die Zahl der Länder ist, in denen das europäische Patent validiert werden würde.

Die gesamte Verwaltung nach der Erteilung wird zentral vom EPA übernommen, was die Kosten und den Verwaltungsaufwand weiter reduziert.

Das Online-Register wird die Rechtsstandsdaten zu Einheitspatenten enthalten - namentlich zu Lizenzen und Rechtsübergängen. Damit werden auch Technologietransfer und Investitionen in Innovation gefördert.

Einheitspatente werden einen wahrhaft einheitlichen Schutz verleihen, weil das materielle Patentrecht im Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht harmonisiert worden ist, was den Umfang und etwaige Beschränkungen der Rechte sowie die Rechtsbehelfe bei Verletzung anbelangt.