Startzeitpunkt

Das neue System (UP und UPC) startete zum 1. Juni 2023.

Das Einheitspatentsystem ist untrennbar mit der Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts verbunden, das für Einheitspatente und "klassische" europäische Patente zuständig sein wird.

Ein Einheitspatent kann für jedes europäische Patent beantragt werden, das am oder nach dem Tag des Inkrafttretens des EPG-Übereinkommens erteilt wird. Informationen zum Stand der Ratifizierung sind auf der Website des Rats der Europäischen Union zu finden.

Anfangs gilt das Einheitspatent nicht in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten, da voraussichtlich noch nicht alle dieser Staaten das EPG-Übereinkommen ratifiziert haben werden, wenn es in Kraft tritt. Ausstehende Ratifizierungen werden wahrscheinlich nach und nach erfolgen, sodass es verschiedene Generationen von Einheitspatenten geben wird, die eine unterschiedliche territoriale Reichweite haben. Die Reichweite einer bestimmten Generation von Einheitspatenten bleibt während ihrer gesamten Laufzeit unverändert, auch wenn nach der Eintragung der einheitlichen Wirkung weitere Ratifizierungen des EPG-Übereinkommens erfolgen. Die territoriale Reichweite von Einheitspatenten wird also nicht auf andere Mitgliedstaaten ausgedehnt, die das EPG-Übereinkommen nach der Eintragung der einheitlichen Wirkung durch das EPA ratifizieren.