Jetziges EP-Patentsystem

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es 39 Mitgliedstaaten, die dem Europäischen Patent Übereinkommen angehören, sowie ein Erstreckungsstaat und vier Validierungsstaaten. Erteilte europäische Patente müssen in jedem Land, in dem sie Wirkung entfalten sollen, einzeln validiert und aufrechterhalten werden. Dies kann ein komplexer und potenziell äußerst kostspieliger Prozess sein.

Derzeit können eine Erfindung in Europa mit einem nationalen oder einem europäischen Patent schützen. Das Europäische Patentamt prüft europäische Patentanmeldungen zentral und erspart damit die Kosten paralleler Anmeldungen.

Allerdings müssen erteilte europäische Patente in jedem Land, in dem sie Wirkung entfalten sollen, einzeln validiert und aufrechterhalten werden. Dies kann ein komplexer und potenziell äußerst kostspieliger Prozess sein: die Validierungserfordernisse sind in jedem Land anders und können hohe direkte und indirekte Kosten nach sich ziehen, darunter Übersetzungskosten, Validierungsgebühren (d. h. manche Staaten erheben Gebühren für die Veröffentlichung der Übersetzungen) und Vertretungskosten wie die Anwaltshonorare für die Verwaltung des Patents (d. h. die Zahlung nationaler Jahresgebühren). Diese Kosten können erheblich sein und hängen von der Zahl der Länder ab, in denen der Patentinhaber das europäische Patent validieren will.

Zudem entscheiden nationale Gerichte und Behörden in Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit von europäischen Patenten. In der Praxis kann dies Probleme bereiten, wenn ein Patentinhaber ein europäisches Patent in mehreren Ländern durchsetzen oder ein Dritter den Widerruf eines europäischen Patents erreichen möchte. Parallele Rechtsstreitigkeiten in mehreren Ländern sind teuer, und es besteht die Gefahr voneinander abweichender Entscheidungen und mangelnder Rechtssicherheit. "Forum-Shopping" ist oft unvermeidlich, denn Beteiligte versuchen, die Unterschiede zwischen nationalen Gerichten und deren Verfahren auszunutzen.